Export von Verschlüsselungsoftware aus der Schweiz
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Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG) http://www.admin.ch/ch/d/sr/c946_202.html
Verordnung vom 25. Juni 1997 über die Aus-, Ein- und Durchfuhr zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollverordnung, GKV) http://www.admin.ch/ch/d/sr/c946_202_1.html
Den Anhang 2 der Verordnung, die Liste der Güter die du nicht einfach so exportieren darfst, findest du aber unter http://www.seco.admin.ch/themen/aussenwirtschaft/exportkontrollen/industriegueter/unterseite00189/index.html?lang=de oder direkt als pdf
http://www.seco.admin.ch/imperia/md/content/aussenwirtschaft/exportkontrollen/331.pdf Kryptotechnik ist unter Nr. 5A002 ab Seite 109
Verordnung vom 25. Juni 1997 über die Aus-, Ein- und Durchfuhr zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollverordnung, GKV) http://www.admin.ch/ch/d/sr/c946_202_1.html
Den Anhang 2 der Verordnung, die Liste der Güter die du nicht einfach so exportieren darfst, findest du aber unter http://www.seco.admin.ch/themen/aussenwirtschaft/exportkontrollen/industriegueter/unterseite00189/index.html?lang=de oder direkt als pdf
http://www.seco.admin.ch/imperia/md/content/aussenwirtschaft/exportkontrollen/331.pdf Kryptotechnik ist unter Nr. 5A002 ab Seite 109