Fast genau das meinte ich doch. So wie ich das intuitiv denke, sieht das so aus:
Partition A mit Ordner A und im Ordner enthaltenen Daten A kann schließlich dreistufig verschlüsselt sein. Da besteht theoretisch die Wahl zwischen minimalst nur die einzelne Datei bis das maximal machbare, gleich die ganze Partition verschlüsseln.
Egal wie das auf A aussieht / gemacht ist, bedeutet es ja nicht vollautomatisch, das auf Partition B identische Zustände herrschen oder herschen sollen. Von einem administratorisch unerwünschtem oder gar unterbundenem Ändern dürfen der bestehenden Zustände noch nichtmal geredet.
Ergo kann es, wie Ghisler schon schrieb, durchaus sein, das, bei auf B eben nicht (von Anfang an) vorhandener Partitions oder zumindest Ordnerverschlüsselung eine "Entschlüsselung" beim kopieren einzelner Dateien von A nach B passiert.
Wenn man es mal ins Juristendeutsch übertragen würde, dann wäre wohl wegen VOR dem Kopiervorgang auf B NICHT schon an / festgelegter / vorhandener Partitions oder zumindest Zielordner-Verschlüsselung sozusagen die vollautomatische Willensbekundung gemacht: ich brauchs da auf B nicht (mehr) verschlüsselt, machs kopieren ohne..
Man legt ja schließlich auch erst die dicke Matratze dorthin, wo man nach dem Trampolinsprung landen möchte / wird und fängt damit nicht mitten während des Flugs an

Mal so ganz streng gesehen, kann auch ein TC nicht ahnen, ob das Zielmedium, die Kopierzielörtlichkeit dem Kopierenden wirklich "gehört", von dem angemietet wurde oder nicht. Von daher macht meiner Meinung nach die möglicherweise stattfindende ZwangsENTschlüsselung durchaus Sinn, zumindest ich würde da (z.B. als der eigentliche Besitzer oder eben als der verantwortliche Admin) auch genau nachgucken können wollen, was mir da für'n Ei auf die Platte gelegt wurde bzw. ob es nicht besser in den Müll verfrachtet werden sollte
