Hallo, Ras.Putin.
Gebrauchte Software ist nun mal günstiger als neue und ich brauche keine neue und will auch keine veralteten CDs zugeschickt bekommen.
Bis zum heutigen Tage ist eine Total Commander Lizenz nicht an eine bestimmte Programmversion gebunden, sondern unbefristet.
Das heißt, gleichgültig, ob eine Lizenz 3, 5 oder wie meine 12 Jahre alt ist, sie erlaubt es, jede Total Commander Version herunterzuladen, zu installieren und als lizensierte Version zu betreiben.
Darum zieht dein Argument mit der gebrauchten Software nicht so ganz. D.h. der Nutzwert einer alten Lizenz aus dem Jahr 1998 ist derselbe wie der Nutzwert einer Lizenz, ausgestellt im Dezember 2010.
Im Gegensatz zu Gütern, die durch Gebrauch verschleißen und darum an Wert verlieren, verschleißt eine Total Commander Lizenz nach jetzigem Stand nicht. Eine Wertminderung durch Gebrauch tritt nicht ein.
Wer mir eine legale Lizenz für 11.11 Euro verkaufen will kann dies tun.
Darauf kann ich keine allgemeingültige juristisch valide Anwort geben. Nach bundesdeutscher Rechtsprechung dürfte das so sein. In anderen Staaten mag die Rechtslage eine andere sein.
Das Problem wird eher sein, festzustellen, ob dir jemand wirklich die Software-Lizenz verkauft und sie selbst nicht weiter nutzt, oder ob er sie nicht nur dir, sondern noch 10 anderen für jeweils 11,11 Euro weiterververkauft. Dann könnte die Seriennummer am Ende wieder die bekannte Meldung hervorbringen, dass T.C. sie nicht mehr anerkennt.
Grüße
Karl